Neuigkeit
Zählerwechsel
lt. Eichgesetz sind die Wasserzähler alle 6 Jahre auszuwechseln. Die Kosten hierfür trägt der Wasserzweckverband.
Feste Termine für die Zählerauswechslung sind nicht festgelegt. Sie erfolgt jeweils nach Arbeitsanfall. Sollte unser Wasserwart Sie nicht antreffen, hinterlässt er eine Nachricht mit der Bitte um Terminvereinbarung.
20.09.2008 10:00 Alter: 11 Jahre

